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1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinn des § 13 BGB sind.

2. Angebote

Unsere Angebote in Katalogen oder im Internet sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an potentielle Kunden dar, ihrerseits ein Angebot zum Abschluß eines Geschäfts abzugeben.

3. Gewährleistung

Schadenersatz wegen Sachmängeln oder wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Körperschäden.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem entsprechenden Liefervertrag vor.

   a) Pflegliche Behandlung der Ware, Versicherungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.

   b) Wartung und Inspektion

Müssen in der Zeit bis zum Übergang des Eigentums Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der gekauften Sache vorgenommen werden, hat der Käufer diese auf seine Kosten rechtzeitig vorzunehmen.

   c) Pfändung oder Zwangsvollstreckung durch Dritte in die Ware

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

4.2 Verlängerter Eigentumsvorbelhalt

   a) Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die unserem Kunden gegenüber seinem Abnehmer aus der Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung tritt unser Kunde hiermit schon jetzt an uns in Hohe des mit ihm vereinbarten Kaufpreises einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erst nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Der Käufer bleibt zur Einziehung der gegen seinen Kunden auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch so lange nicht selbst einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den von ihm vereinnahmten Erlösen nachkommt, er nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gegen ihn gerichteten Insolvenzverfahrens gestellt ist.

   b) Be- und Verarbeitung, Einbau in andere Sachen

Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das an der Kaufsache bestehende Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgebildeten Sache fort.

Sofern die Kaufsache mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet wird oder in eine uns nicht gehörende Sache eingebaut wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum objektiven Wert der von uns verkauften. Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder zu der Sache, in der unsere Ware eingebaut wurde.

Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Käufer tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der unter (verlängertem) Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt ausdrücklich an.

   c) Freigabe der Sicherheit

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Hornik GmbH.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder unserer AGB unwirksam sein oder dies werden oder eine Lück enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien des Vertrages verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

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